Beschwerdemanagement der Heinrich Kehrbach GmbH

Die Firma Kehrbach Ausbildung strebt einen ehrlichen, klaren, sorgfältigen und respektvollen Umgang mit seinen Kursteilnehmern und Kunden an. Sollte Sie mit unserem Service unzufrieden sein, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir wissen es zu schätzen, wenn Sie uns bei Fragen, Unsicherheiten, Bedenken oder Problemen so schnell wie möglich kontaktieren. Ihr Feedback oder Beschwerden geben uns die Möglichkeit unseren Service und unsere Qualität zu verbessern. Wir werden alle Beschwerden, Anreize und Verbesserungsvorschläge, die auf unseren Bewertungsbögen formuliert werden mit Sorgfalt zu besprechen und zu bearbeiten.

Wir werden uns Ihrem Anliegen annehmen und die Beschwerde so gut wie möglich lösen. Gerne besprechen wir Ihre Anliegen in einem persönlichen Gespräch. Wenn dies nicht zufriedenstellend gelöst wird, können Sie eine Beschwerde schriftlich oder per E-Mail an kehrbach@ADR-info.de bei uns einreichen. Für jede Beschwerde wird eine Akte erstellt, die die Art der Beschwerde und die Art und Weise ihrer Bearbeitung enthält. Diese Akte wird mindestens ein Jahr aufbewahrt Eventuelle Reklamationen werden im Qualitätsmanagementsystem als BdoL Bericht mit einer vorgeschlagenen Lösung erfasst.
Um Ihre Beschwerden sorgfältig zu bearbeiten, haben wir das folgende Schema aufgestellt.

 

Konzepte
Beschwerde: Jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit mit einem Kurs, die an Kehrbach Ausbildung gerichtet ist, mit der Bitte, dies zu untersuchen und zu beurteilen. Eine Beschwerde kann sich auf alle Aspekte unserer Dienstleistungen beziehen.

 

Beschwerdeführer: Die Person, die eine schriftliche Beschwerde bei der Geschäftsleitung eingereicht hat.

Geschäftsführung: Inhaber Kehrbach Ausbildung Herr T. Kehrbach.

Verfahren
1. Der Kursteilnehmer oder die Person, in deren Auftrag er an dem Kurs teilnimmt oder teilgenommen hat, kann bis drei Monate nach Abschluss des Kurses eine schriftliche Beschwerde über die Durchführung oder Organisation des Kurses bei der Leitung einreichen.

2. Der Beschwerdeführer erhält so schnell wie möglich eine Rückmeldung bezüglich seiner Beschwerde

3. Nachdem die Beschwerde eingereicht wurde, prüft die Geschäftsführung die Zulässigkeit der Beschwerde. Ist die Beschwerde nicht zulässig, teilt die Geschäftsführung dem Beschwerdeführer dies schriftlich und mit Gründen mit.

4. Ist die Beschwerde zur Bearbeitung zulässig, wird die Geschäftsleitung dem Beschwerdeführer spätestens 4 Wochen nach Einreichung der Beschwerde Gelegenheit geben, die Beschwerde mündlich zu erläutern.

5. Über das Gespräch wird ein schriftlicher Bericht erstellt.

6. Findet keine Besprechung statt, erfolgt die Entscheidung über die Beschwerde innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung der Beschwerde.

7. Die Entscheidung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. Die Beschwerde kann für begründet oder unbegründet erklärt werden.

8. Ist der Beschwerdeführer mit der Entscheidung der Geschäftsführung nicht einverstanden, wird die Beschwerde beim zuständigen Gericht in Aurich (D) eingereicht.